Das Landratsamt informiert über die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel. Die Verfügung endet mit dem 31. Januar 2017 und gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Geflügel-Halter. Die gesamte Verfügung finden Sie unter diesem Link.
Wildvogelfunde, die nicht offensichtlich durch Unfälle zu Tode gekommen sind, sind bei der Gemeinde zu melden, um die vom Landratsamt beschriebene Vorgehensweise für solche Funde einleiten zu können.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Publikation mit allgemeinen Informationen veröffentlicht.