Ausbildung

Mit der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2) wurde die Ausbildung der Feuerwehr bundeseinheitlich geregelt. Diese gilt sowohl für Freiwillige Feuerwehren, als auch für die Berufs- und Werkfeuerwehren.

 

Grundsätzlich kann die Ausbildung der Feuerwehr in drei Bereiche gegliedert werden (vgl. FwDV2):

 

  1. Truppausbildung: besteht aus Truppmanausbildung (Teil 1 & 2), auch Grundausbildung genannt, und Truppführerlehrgang
  2. Technische Ausbildung: allgemeine und fachspezifische Ausbildungen, wie z.B. Sprechfunker, Atemschutz, aber auch der Gerätewartlehrgang
  3. Führungsausbildung: Bereich für die Ausbildung von Führungskräfte, z.B. Gruppenführer, Zugführer, aber auch Ausbilder

 

Für jeden Lehrgang bestehen Mindestvoraussetzungen und Lernzielkataloge. Somit ist ganz klar geregelt, wann ein Lehrgang besucht werden kann und welches Lernziel für diesen Lehrgang besteht.

 

Während die Lehrgänge des Ausbildungsbereichs 1  vorwiegend auf Standortebene, vereinzelt auch auf Kreisebene stattfinden, sind die Lehrgänge der technischen Ausbildung reine Kreislehrgänge. Lehrgangsteilnehmer aus dem ganzen Landkreis finden sich zum Lehrgang an einem Ausbildungsort ein.

An der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal werden die Führungsausbildung und spezielle technische Ausbildungen angeboten.