„Gaffen“ unter Strafe stellen – Bundesrat reicht Gesetzentwurf weiter

Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen sogenannte „Gaffer“ bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.

 

Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen

 

Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in dem Antrag. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.

 

Der Gesetzentwurf wurde im Plenum am 13. Mai 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

 

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