Berlin – Es ist nur ein kleiner Absatz, doch es ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): Die elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung beinhaltet eine Ausnahmeregelung, nach der ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE auch weiterhin ohne einen zusätzlich erworbenen Busführerschein für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt.
Zu den zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten und gebauten Typen zählen alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 Tonnen. „Die ursprünglich geplante Regelung hätte vorgesehen, dass Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind, zukünftig eine Fahrerlaubnis für Busklassen benötigen – unabhängig davon, für welche Personenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind“, erläutert DFV-Präsident Hartmut Ziebs.
Diese Regelung hätte alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 t erfasst.


