Atemschutzgeräteträger

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger findet im Landkreis Sigmaringen zentral in der Übungsanlage im Feuerwehrgerätehaus in Sigmaringen statt. Diese Ausbildung muss bei körperlicher Eignung von allen Feuerwehrangehörigen absolviert werden und ist auch eine der Voraussetzungen für eine spätere Führungsausbildung (z.B. Gruppenführer). Die körperliche Eignung wird mit der G26-3 Untersuchung festgestellt. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich.

 

Bei fast allen Brandeinsätzen kommen umluftunabhängige Atenschutzgeräte oder Maskenfilter zum Einsatz. Um die Lehrgangsteilnehmer auf diese Einsätze vorzubereiten wird neben den theoretischen Grundlagen zu den Themen Atemgifte, Gerätekunde, Einsatzgrundsätze und Notfallmaßnahmen hauptsächlich eine praxisnahe Ausbildung durchgeführt. Der Lehrgang beinhaltet zwei Belastungsübungen. Um das Lehrgangsziel zu erfüllen müssen diese Belastungsübungen komplett durchgeführt werden.

 

Jährlich müssen von den Atemschutzgeräteträgern die Belastungsübung, eine Einsatzübung und eine Unterweisung absolviert und nachgewiesen werden. Die G26-3 Untersuchung ist zwei Jahre lang gültig und muss nach Ablauf erneuert werden.