Grundausbildung

Die Grundausbildung (Truppmann Teil 1) ist die erste Ausbildung, die ein angehender Feuerwehrmann durchlaufen muss. Inhalt des Lehrgangs sind die Grundtätigkeiten in allen Bereichen. Zum Lerninhalt gehören auch die Rechte und Pflichten eines Feuerwehrangehörigen. Der Lehrgang dauert ca. 70 Stunden.  Das Einstiegsalter für die Truppmannausbildung Teil 1 ist mit vollendetem 17. Lebensjahr erreicht. Ziel des ersten Ausbildungsteil ist die Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung.

Dieser Lehrgang sollte gemeindeübergreifend durchgeführt werden.

 

Die Truppmannausbildung Teil 2 soll den Feuerwehrangehörigen befähigen die Funktion Truppmann im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz selbständig übernehmen zu können. Ein erfolgreich abgeschlossener Teil 2 ist die Voraussetzung für den Lehrgang Truppführer.

 

Während der Grundausbildung sollten die Lehrgänge Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, das Leistungsabzeichen in Bronze und eine Heißausbildung (z.B. im Brandübungscontainer) absolviert werden.

 

 

Der Gemeindefeuerwehr gehören drei Ausbilder für Truppmann an.