EDEKA Südwest unterstützt Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg

Mit einer besonderen Aktion unterstützt EDEKA Südwest die Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg:
Von April bis September 2017 werden in den EDEKA-Märkten XXL-Grillwürste und Bockwüste verkauft. Aus diesen Erlösen wird ein Betrag gesammelt, der anschließend den Jugendfeuerwehren in ganz Baden-Württemberg zu Gute kommen soll.
Herzlichen Dank bereits im Vorfeld an die Verantwortlichen von EDEKA für diese tolle Aktion!


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23.03.17: Brand Industriebetrieb

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16.03.17: Personenrettung

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Drohnen im Feuerwehreinsatz

Feuerwehr-Drohnen erlaubnisbefreit / Gaffen über Einsatzstellen verboten

 

Berlin – Schneller Einsatz von Feuerwehr-Drohnen, keine Gaffer aus der Luft – der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt die heute im Bundesrat beschlossene „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. „Hiermit wird der Einsatz so genannter Drohnen verbindlich geregelt und Rechtssicherheit für die Feuerwehren geschaffen“, erklärt DFV-Vizepräsident Lars Oschmann. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte nach Prüfung durch seine zuständigen Fachgremien sowie durch Feuerwehren mit entsprechenden Einsatzerfahrungen in einer Eingabe gegenüber dem Bundesverkehrsministerium auf Besonderheiten der Feuerwehren unter anderem in den Punkten „Erlaubnispflicht“ und „Betriebsverbot“ hingewiesen und eine Nachbesserung des Entwurfs eingefordert.

 

„Dem ist nun entsprochen worden: Feuerwehren sind von der Nachweispflicht nach § 21a Abs. 4 ausgenommen“, erläutert Oschmann. Die beschlossene Verordnung lautet wie folgt: „Keiner Erlaubnis […] und keines Nachweises […] bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen.“ (§ 21a (2)) In der Bundesrat-Drucksache wird dies damit erläutert, dass Feuerwehren als Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen werden, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet. Auch präventive Einsätze etwa zur Lageerkundung bei Großveranstaltungen zählen dazu. Erfasst ist hierbei auch der Betrieb zu Ausbildungs- und Übungszwecken. Die Verordnung deckt auch den Betrieb „unter Aufsicht“ ab. „Hiermit werden die Fälle erfasst, in denen die Behörden über keine eigenen Geräte verfügt, sondern sich diese zur Verfügung stellen lässt. In diesen Fällen beaufsichtigt sie den Einsatz und trägt die Verantwortung“, so die Erläuterung.

 

 

Die Verordnung regelt auch, wo der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen verboten ist:

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Funkenaufbau

Auch in diesem Jahr unterstützten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr den Albverein tatkräftig beim Aufbau des Funkens.
Zu erst wurde ein Gerüst aus Paletten gebaut, auf welches dann diverses Geäst, Holz und Zweige gestapelt wurde. Damit der Funken seine Form bekam, wurden rings um das Gerüst sowie obenauf die im Januar eingesammelten ausgedienten Christbaume gelegt. Zum Schluss wurde der Funken mit Stroh ausgestopft, damit er auch gut brennt. Alle Helfer bekamen nach getaner Arbeit ein Vesper vom Albverein.

Am Funkensonntag nach eingesetzter Dunkelheit zogen die Jugendfeuerwehrmitglieder mit brennenden Fackeln vom Bauhof zum Funken. Diesen durften die Jugendlichen dann mit Hilfe der Fackeln entzünden. Trotz des eingesetzten Regens brannte dieser lichterloh.


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Einladung Hauptversammlung 2017

Termin: Freitag 17. März 2017 19.30 Uhr
Ort: Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus Herbertingen
Anzug: Uniform für Aktive und Jugendfeuerwehr

 

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung Tagesordnung
3. Totengedenken
4. Vesper
5. Berichte
6. Ansprachen/Beförderungen/Ehrungen
7. Grußworte
8. Wünsche und Anträge
Eingeladen sind alle aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr, die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, sowie die Mitglieder der Altersabteilungen.

 
Martin Eisele
-Kommandant-


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24.02.17: Kleinbrand

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23.02.17: Fahrzeugbrand

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17.02.17: BMA Industriebetrieb

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Eisrettungsübung auf den Schwarzachtalseen

Vor den Augen zahlreicher Spaziergänger und Schlittschuhfahrer beübte die Feuerwehr Herbertingen eine Eisrettung auf den Schwarzachtalseen. Zusammen mit der DLRG Ertingen wurden verschiedene Rettungspraktigen auf dem mit 12 Centimeter gefrorenen See beübt.

 

 

Ein Rettungstaucher der DLRG mimte das Opfer.

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