27.05.16: heißgelaufene Bremsen an LKW

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Gewitter: Feuerwehrverband gibt Sicherheitstipps

Festes Gebäude oder Kraftfahrzeug bieten Schutz bei akutem Unwetter

 

Berlin – Gewitter bergen Gefahren für alle Menschen im Freien – und können schwere Sachschäden durch Überspannung und Brandausbruch verursachen. Nicht immer warnt ein kräftiger Regenschauer rechtzeitig vor dem Unheil. Darauf weist der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) anlässlich der Warnungen vor Unwetter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen in den nächsten Tagen hin.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt sieben Sicherheitstipps:

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„Gaffen“ unter Strafe stellen – Bundesrat reicht Gesetzentwurf weiter

Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen sogenannte „Gaffer“ bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.

 

Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen

 

Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in dem Antrag. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.

 

Der Gesetzentwurf wurde im Plenum am 13. Mai 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

 


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Haben Sie eine Rettungskarte im Fahrzeug?

Immer modernere Fahrzeuge bieten oftmals gleichzeitig mehr Sicherheit. Nicht selten erschweren diese im Notfall einen schnellen Zugang für die Rettungskräfte. Mit sogenannten Rettungskarten besteht die Möglichkeit auf einfachem Weg die notwendigen Informationen für die Rettungskräfte bereitzustellen. Über die Rettungskarten werden Informationen über die Platzierung der Airbags, der Batterie oder über verstärkte Karosserieteile gegeben.

 

Platzieren Sie die Rettungskarte hinter der Sonnenblende der Fahrerseite. Zusätzlich bieten einige Einrichtungen kostenlose Aufkleber, die signalisieren, dass eine Rettungskarte im Fahrzeug ist, und an der Windschutzscheibe angebracht werden können. Die passende Rettungskarte für Ihr Fahrzeug finden Sie ganz leicht über die Suchfunktion einer Suchmaschine. Bringen Sie zusätzlich einen Aufkleber an Ihrer Windschutzscheibe an, der einen Hinweis auf die vorhandene Rettungskarte gibt. Diese Aufkleber sind ebenfalls kostenlos bei verschiedenen Anbietern beziehbar.

 

Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen!


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01.05.16: Wasser im Gebäude

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26.04.16: Fahrzeugbrand außerorts

Die Feuerwehr Herbertingen wurde zu einem Fahrzeugbrand alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte befand sich das Fahrzeug bereits im Vollbrand. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde durch Ersthelfer aus dem Fahrzeug gerettet.

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25.04.16: Auslaufende Betriebsstoffe nach VU

Die Abteilung Herbertingen wurde am 25.04.16 gegen 16:45 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Ortsumgehung an der Auffahrt Mieterkingen alarmiert. Nach dem zunächst ausgelösten Kleinalarm wurde dann aber aufgrund der Anzahl der Verletzten auf die nächste Alarmierungsstufe erhöht.

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NINA – Warn-App des Bundes steigert den Schutz der Bevölkerung

Auf der Messe INTERSCHUTZ in Hannover stellte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelte Warn-App für Smartphones vor.

Mit dem Anschluss der neuen App für Smartphones an das Modulare Warnsystem des Bundes werden die Bürgerinnen und Bürger jetzt direkt mit Warnmeldungen über aktuelle Gefahrenlagen auf ihren Smartphones versorgt.

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Eigentümer müssen Rauchmelder installieren!

Berlin – „Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen sind für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Der Experte für Brandschutzaufklärung mahnt zum Rauchmeldertag am Freitag, 13. Mai 2016, die Ausstattung von Wohnräumen mit den kleinen Lebensrettern an. Bis auf Berlin und Brandenburg gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht.

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F500 Löschmittel-Vorführung

Die Feuerwehr Herbertingen konnte das Löschmittel F500 am eigenen Standort und unter realen Bedingungen testen.

 

Für den Löschmitteltest wurden brennende Palettenstapel, Reifen und ein Auto abgelöscht. Deutlich erkennbar war die schnellere Löschwirkung beim Löschen der Reifen und das bei gleichzeitig geringerem Löschwasserverbrauch.

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